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Friedhofs- & Grabpflege

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  • Grabpflege und Neuanlage

    Wir übernehmen für Sie gerne Pflege- und Pflanzarbeiten auf dem Friedhof, dies kann individuell einmalig oder längerfristig vereinbart werden.

Grabgestaltung & Neuanlage

Wir helfen Ihnen gerne bei einer originellen und pflegeleichten Bepflanzung.

Es gibt viele Gründe, warum man schon zu Lebzeiten auch „die Zeit danach“ geregelt wissen will, z.B. weil man allein stehend ist oder die Kinder weit entfernt wohnen. Aber auch für diejenigen, die im privaten und beruflichen Alltag stark eingespannt sind, kann ein vorsorgender Dauergrabpflege-Vertrag eine Entlastung sein.

Wir übernehmen für Sie gerne Pflege- und Pflanzarbeiten auf dem Friedhof, dies kann individuell einmalig oder längerfristig vereinbart werden.

Sie finden außerdem unsere kleine Mustergrabanlage für Doppel- und Einzelgräber mit ausgewählt schöner Wechselbepflanzung auf dem Uelzener Friedhof (Eingang Lessing-Gymnasium).

Regelmässige Grabpflege

Wer pflegt und bepflanzt die Grabstätte Ihrer Angehörigen oder später einmal die eigene Begräbnisstätte?

Bei der Jahresgrabpflege werden einzelne Leistungen, jährlich neu vereinbart. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

Unabhängig von der Art der Grabpflegevereinbarung, können u.a. folgende Leistungen beauftragt werden:

  • Befreiung des Grabbeetes von Verschmutzungen (Laub, Äste, Unkraut etc.)
  • Jahreszeitliche wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
  • Düngung der Pflanzen
  • Schnitt der Pflanzen nach fachmännischen Gesichtspunkten
  • Gießen der Pflanzen
  • Erneuerung der Anlage nach Einsenkschäden
  • Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken
  • Grabschmuck (Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße) zu den Totengedenktagen oder persönlichen Gedenktagen

In einem persönlichen Gespräch können wir Ihre persönlichen Wünsche besprechen.

Clemens Körner ist unser Gärtner in der Grabpflege. Rufen Sie uns gerne unter Tel 0581-2267 an oder schreiben Sie uns eine Mail.


Dauergrabpflege

 Wir sind Ihr Partner für längerfristige Pflegeverträge über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege in Niedersachsen.

Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch uns, Ihren Friedhofsgärtner.

Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt. Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH legt das eingezahlte Kapital sicher an, bezahlt und kontrolliert uns (den Gärtner) und die erbrachte Leistung jedes Jahr.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Sie haben die Möglichkeit, nach eingehender Beratung, bereits zu Lebzeiten einen individuellen Auftrag für die Dauergrabpflege zu vereinbaren, dabei legen Sie Ihre persönlichen Wünsche und die späteren Pflegeleistungen mit uns, dem Betrieb vor Ort fest. Die Summe wird nach Vertragsabschluss bei der Treuhandstelle eingezahlt und liegt bis zum Leistungsbeginn auf Eis. Mit dieser Möglichkeit können Sie Ihren Angehörigen die Last der Entscheidungen im Trauerfall verringern.

Grabbepflanzung pflegeleicht
Grabbepflanzung pflegeleicht Pflanztipp für Doppelgrab Einzelgrab pflege und Dauergrabpflege Urnengrab pflege und Pflanztipp für den Kreis Uelzen Fried0hofspflege, Grabpflege und Dauergrabpflege in Uelzen, Veerßen und dem Kreis Uelzen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Wer ist die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH?
Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH ist die berufsständische Organisation, mit dem Zweck der treuhänderischen Verwaltung der anvertrauten Gelder für die persönliche Vorsorge und Sicherstellung der im Treuhandvertrag vereinbarten Leistungen. Im gesamten Bundesgebiet bestehen ähnliche Einrichtungen. Sie sind zusammengeschlossen in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn.

Was ist ein Treuhandvertrag?
Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber=Kunde), Auftragnehmer (Gärtner, Steinmetz oder Bestatter) und dem zwischengeschalteten Treuhänder. Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.

Welche Leistungen können abgeschlossen / vereinbart werden?
Es können alle Leistungen von der Bestattung bis hin zum Abräumen der Grabstätte abgeschlossen werden. Überblick der Leistungen: die Trauerfeier, die Bestattung, die Grabgestaltung, das Grabmal, die Dauergrabpflege, das Grabmal, das Abräumen der Grabstätte.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Grundsätzlich gilt für die Bestattungs- und Grabmalvorsorge sowie für die Dauergrabpflege, dass sich die Kosten nach den gewünschten Lieferungen und Leistungen sowie dem regionalen Preisniveau richten. Gezahlt wird einmalig vor Leistungsbeginn. Beispiel: Ein gepflegtes Grab mit saisonal wechselnder Bepflanzung gibt es schon ab 50 Cent pro Tag.

Werden die Leistungen überprüft?
Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, werden regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrolleure überprüft.

Wie wird mein Geld angelegt?
Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn, angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wir beraten Sie gerne und mit guten Ideen, rufen Sie gerne unter Tel. 0581 – 2267 an!
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